Stand: Juni 2024

Die nachfolgenden Allgemeinen Reisebedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen uns, der trouvel tours & travel gmbh („Tours & Travel“) als Reiseveranstalter, und Ihnen als Kunden. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch!

1. Anmeldung und Abschluss des Reisevertrages

Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde Tours & Travel den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebotes sind die Allgemeinen Reisebedingungen, die Reiseausschreibungen und die ergänzenden Informationen von Tours & Travel für die jeweilige Reise, soweit diesem dem Kunden vorliegen.

Reisevermittler (z. B. Reisebüros) und Leistungsträger (z. B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von Tours & Travel nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen der Tours & Travel hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.

Die Anmeldung des Kunden kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Fax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt Tours & Travel den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrages dar.

Soweit die Buchung auch für Mitreisende durch den Kunden vorgenommen wurde, hat er für alle Vertragsverpflichtungen der Mitreisenden, zusätzlich zu seinen eigenen, einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von dem oder den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben.

Der Vertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch Tours & Travel zustande und wird dem Kunden mit der Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (nur im Fall des Art. 250 § 6 I S. 2 EGBGB in Papierform) bestätigt. Dauerhafter Datenträger kann eine E-Mail oder ein E-Mail-Anhang sein. Mit der Reisebestätigung erhält der Kunde den gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsschein.

Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt unter Wahrung der vorvertraglichen Informationspflichten ein neues Angebot von Tours & Travel vor. Der Reisevertrag kommt auf dieser neuen Grundlage zustande, wenn der Kunde die Annahme erklärt oder durch Bezahlung der Anzahlung oder des Reisepreises zu erkennen gibt, dass er den Reisevertrag auf der neuen Grundlage annimmt.

2.  Bezahlung der Reise

Nach Erhalt der Buchungsbestätigung und des Sicherungsscheins ist eine Anzahlung in Höhe von
a) 20 % des Reisepreises fällig, sofern zwischen Buchungsdatum und Reisebeginn mindestens 90 Tage liegen bzw.
b) 100 % des Reisepreises in allen anderen Fällen fällig.
Der Restreisepreis zu a) ist 28 Tage vor Reiseantritt fällig und unaufgefordert zu zahlen, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr nach Ziffer 7 abgesagt werden kann. 

Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist Tours & Travel berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4 zu belasten.

3. Leistungen, Leistungsänderungen nach Vertragsschluss

Umfang und Art der vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen in den Reiseausschreibungen und aus den Angaben in der Reisebestätigung. Tours & Travel behält sich vor, nach Vertragsschluss andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden. Der Veranstalter hat den Kunden auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail, SMS) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten. Die Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und vor Reisebeginn erklärt wird.

Kann Tours & Travel die Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Art. 250 Nr. 1 EGBGB) oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Vertrages geworden sind, verschaffen, so kann der Veranstalter dem Kunden die entsprechende Leistungsänderung anbieten und verlangen, dass der Kunde innerhalb einer vom Veranstalter bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Leistungsänderung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer solchen Vertragsänderung kann nicht nach Reisebeginn unterbreitet werden. Tours & Travel kann dem Kunden in seinem Angebot zur Leistungsänderung wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise) anbieten, über die er den Kunden nach Art. 250 § 10 EGBGB zu informieren hat. Nach dem Ablauf der vom Veranstalter bestimmten Frist gilt das Angebot zur Vertragsänderung als angenommen.

Tritt der Kunde im Sinne des vorigen Absatzes nach (2) hingegen vom Vertrag zurück, findet § 651h Abs. 1 S. 2 und Abs. 5 BGB entsprechend Anwendung; Ansprüche des Reisenden nach § 651i Abs. 3 Nr. 7 BGB bleiben unberührt. Nimmt der Kunde das Angebot zur Vertragsänderung oder zur Teilnahme an einer Ersatzreise an und ist die Reise im Vergleich zur ursprünglich geschuldeten nicht von mindestens gleichwertiger Beschaffenheit, gilt § 651m BGB entsprechend; ist sie von gleichwertiger Beschaffenheit, aber für den Veranstalter mit geringeren Kosten verbunden, ist im Hinblick auf den Unterschiedsbetrag § 651m Abs. 2 BGB entsprechend anzuwenden. Soweit der Veranstalter infolge des Rücktritts des Kunden zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet ist, hat der Veranstalter unverzüglich, auf jeden Fall innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, Zahlung zu leisten.

4. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Stornokosten 

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Tours & Travel unter der nachfolgend angegebenen Anschrift. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich oder elektronisch (per E-Mail) zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert Tours & Travel den Anspruch auf den vereinbarten Reise-preis, kann aber eine angemessene Entschädigung verlangen. Dazu hat Tours & Travel die folgenden Entschädigungspauschalen festgelegt, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen der Tours & Travel und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen in Prozent des Reisepreises, je nach dem Rücktrittszeitpunkt des Kunden, wie folgt bestimmen:

bis 30. Tag vor Reisebeginn 20 %

ab 29. bis 21. Tag vor Reisebeginn 30 %

ab 20. bis 14. Tag vor Reisebeginn 45 %

ab 13. bis 7. Tag vor Reisebeginn 75 %

ab 6. Tag vor Reisebeginn 90%

ab 3. Tag vor Reisebeginn oder Nichtantritt der Reise 100%.

Für sämtliche Rad & Schiff-Reisen gelten folgende spezielle Bedingungen:

bis 90. Tag vor Reisebeginn 20 %

ab 89. bis 42. Tag vor Reisebeginn 50 %

ab 41. bis 28. Tag vor Reisebeginn 70 %

ab 27. bis 15. Tag vor Reisebeginn 90 %

ab 14. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt 100 %.

Tag bezeichnet dabei jeweils den Werktag (Mo – Fr außer Sa, So, gesetzliche Feiertage in Deutschland, Baden-Württemberg), an dem die Stornierung in Textform bei Tours And Travel eingeht.

Tours & Travel ist insbesondere im Fall aufwendiger Kündigungsverarbeitung berechtigt, einen Aufwandszuschlag von 50 Euro zu erheben. Es steht dem Kunden frei, nachzuweisen, dass Tours & Travel ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der jeweiligen Pauschalen entstanden ist.

Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651e BGB, eine Ersatzperson zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.

Tours & Travel kann den Kunden zu einer Reiserücktrittskostenversicherung oder einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod als so genannter Versicherungs-Tippgeber beraten.

5. Umbuchungen

Ein rechtlicher Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder etwaiger Zusatzleistungen (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, wird von Tours & Travel bis 45 Tage vor Reiseantritt eine Umbuchungsgebühr von € 50,- pro Umbuchungsvorgang berechnet. Der Kunde kann nachweisen, dass Tours & Travel kein oder nur ein geringerer Schaden als die genannte Pauschale entstanden ist. Umbuchungswünsche, die später als 45 Tage vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 4 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Diese Regelung der Ziffer 5 gilt nicht, wenn die Umbuchung ausschließlich erforderlich ist, weil Tours & Travel dem Kunden keine, eine unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gem. Art. 250 § 3 EGBGB gegeben hat. In diesem Fall ist die Umbuchung kostenfrei.

5.a. Kurzfristige Buchungen

Tours & Travel ist berechtigt, bei kurzfristigen Buchungen einen Aufwandszuschlag von 50 Euro zu erheben. Kurzfristige Buchungen sind solche, bei denen zwischen dem Tag des Buchungseingangs und des Reisebeginns weniger als 14 Tage liegen.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Falls der Kunde Reiseleistungen, die von Tours & Travel vertragsgemäß angeboten wurden, infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, die ausschließlich von ihm zu vertreten sind, nicht in Anspruch nimmt, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises. Tours & Travel kann nach billigem Ermessen im Einzelfall anteilige Rückerstattungen leisten und dafür eine Aufwandsgebühr von 50 Euro erheben.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter 

Rücktritt bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl
Tours & Travel kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten und die Reise absagen, wenn sie in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung (z. B. Reiseausschreibung) die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeit-punkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat, und in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und späteste Rücktrittsfrist. Ein Rücktritt muss spätestens bis 28 Tage vor Reisebeginn erfolgen. 

Tours & Travel kann ferner vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn sie aufgrund un-vermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist. Sie hat den Rücktritt sodann unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes zu erklären.

Tritt Tours & Travel aus den vorgenannten Gründen vom Reisevertrag zurück, verliert sie den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden dem Kunden unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt von Tours & Travel, von ihr zurückerstattet.

Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
Tours & Travel kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung der Tours & Travel nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt Tours & Travel danach, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

8. Mitwirkungspflichten des Kunden

Reiseunterlagen
Der Kunde hat Tours & Travel unverzüglich zu informieren, wenn er die erforderlichen Reise-unterlagen (z. B. Flugschein, Hotelgutscheine) nicht innerhalb der von Tours & Travel mitgeteilten Frist erhält oder die Unterlagen falsche Angaben oder Daten enthalten.

Rechtzeitiges Erscheinen am Abreiseort
Der Kunde ist für sein rechtzeitiges Erscheinen am Abreiseort persönlich verantwortlich.

Mängelanzeige
Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich bei der Reiseleitung oder unter der unten genannten Adresse anzuzeigen und um Abhilfe innerhalb angemessener Frist zu ersuchen. Sofern Tours & Travel infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde nicht berechtigt, die in § 651m BGB bestimmten Rechte geltend zu machen oder nach § 651n BGB Schadensersatz zu verlangen. Verlangt der Kunde Abhilfe, ist der Reisemangel zu beseitigen. Tours & Travel kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Sie kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Kann sie die Beseitigung des Mangels verweigern und betrifft der Mangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen, hat sie Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen anzubieten.

Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. des Reiseveranstalters wird der Kunde in der Leistungsbeschreibung und der Reisebestätigung unterrichtet. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.

Fristsetzung vor Kündigung
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Tours & Travel innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde den Reisevertrag kündigen. Der Bestimmung einer Frist durch den Kunden bedarf es lediglich dann nicht, wenn die Abhilfe durch Tours & Travel verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Wird der Vertrag vom Kunden gekündigt, so behält Tours & Travel hinsichtlich der erbrachten und der zur Beendigung der Pauschalreise noch zu erbringenden Reiseleistungen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis; Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs. 3 Nr. 6 und 7 BGB bleiben unberührt. Hinsichtlich der nicht mehr zu erbringenden Reiseleistungen entfällt der Anspruch von Tours & Travel auf den vereinbarten Reisepreis; insoweit bereits geleistete Zahlungen sind dem Kunden zu erstatten.

9. Beschränkung der Haftung

Für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung ist der Reisende selbst verantwortlich.

Die vertragliche Haftung von Tours & Travel für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen wegen des Verlusts von Reisegepäck gegeben sind.

10. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften 

Tours & Travel informiert den Kunden über Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind.

Der Kunde ist selbst verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, erforderliche Impfungen und muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt. Tours & Travel haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, es sei denn, Tours & Travel ist mit der Besorgung der Visa beauftragt und hat gegen eigene Pflichten verstoßen und die entstandene Verzögerung zu vertreten.

11. Datenschutz

Über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten informiert Tours & Travel den Kunden in der Datenschutzerklärung auf der Website und bei Kontaktaufnahme im Datenschutzhinweis. Tours & Travel hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung Ihrer Anfrage, Buchungsanfrage, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Reisevertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Die Daten werden ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben. Sie können unter der Adresse info@tours-and-travel.de mit einer E-Mail von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder uns unter der unten genannten Adresse kontaktieren. Mit einer Nachricht an info@tours-and-travel.de kann der Kunde auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken jederzeit kostenfrei widersprechen.

12. Bonus-Programm Tours & Travel Tournalisten

Der Kunde kann auf eigenen Wunsch am Bonus-Programm teilnehmen. Der Wunsch ist bei der Buchung in Schriftform anzugeben. Tours & Travel gewährt daraufhin die jeweils aktuell geltenden Bonus. Der Kunde verpflichtet sich im Gegenzug, nach der Tour eine Bewertung im Klimawald Tours & Travel abzugeben. Darüber hinaus sendet der Kunde mind. ein Bild und einen Kommentar zu einem Erlebnis per E-Mail an Tours And Travel. Der Kunde versichert, nach bestem Wissen über alle Rechte an dem Bild und Text zu verfügen. Er räumt Tours And Travel mit Übermittlung das Recht ein, Bild, Text und Namen zu Informations- und Werbezwecken der Tour im Internet auf tours-and-travel.de und den damit verbundenen Accounts bei google, facebook, instagram zu verwenden. Eine darüber hinaus gehende Verwendung oder ein Weiterreichen an Dritte ist ausgeschlossen. Die Zustimmung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.

Das Programm richtet sich an Einzelpersonen oder Kleingruppen. Sie gelten jeweils als ein Kunde.

Das Programm ist – gemäß den aktuellen Ausschreibungen auf der Seite tours-and-travel.de – auch für größere Gruppen verfügbar. In diesem Fall gilt es für jede teilnehmende, den vollen Reisepreis / Pers zahlende Person in der Gruppe.

13. Sonstiges und Hinweise

Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und Tours & Travel findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der Tours & Travel vereinbart.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrags zur Folge.

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten für im elektronischen Rechtsverkehr geschlossene Verträge bereit, die der Kunde unter ec.europa.eu/consumers/odr/ findet. Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-Schlichtungsstelle: Tours & Travel nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist auch gesetzlich nicht verpflichtet, an solchen Streit-beilegungsverfahren teilzunehmen. Ein internes Beschwerdeverfahren existiert nicht.

Reiseveranstalter:

trouvel – tours & travel gmbh
Geschäftsführerin: Maria Ruch

Postfach 12 06 15
69067 Heidelberg

Telefon: +49 6221 33 70 780
Email: info(at)tours-and-travel(dot)de

Amtsgericht Mannheim HRB 743875
Umsatzsteuer-ID gem. § 27a UStG: DE 287011966
Hinweis: Wir wenden eine Sonderregel für Reiseveranstalter in der EU an, vgl. § 25 UStG.

Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Reiseveranstaltung
Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung: AXA Versicherung AG, Heidenkampsweg 98, 20097 Hamburg
Geltungsbereich der Versicherung: weltweit

Auf den Reisevertrag findet deutsches Recht Anwendung (siehe Ziffer 12).